Annullierungsoption

Das Wetter können wir leider nicht bestimmen…
Manchmal kann es vorkommen, dass aufgrund von schlechtem Wetter oder anderen Ereignissen Ihr Event nicht durchgeführt werden kann. Stürme verhindern ein Openair-Kino, tagelanger Regen flutet Ihre Bühne oder der Leadsänger der gebuchten Band ist krank…
Damit solche Situationen nicht in einem finanziellen Desaster enden, bieten wir Ihnen eine Annullierungsoption an!
Sollten Sie Ihren Event aus unbestimmten Gründen kurzfristig absagen, werden Ihnen nur die bereits getätigten Aufwände in Rechnung gestellt.

 

Wie schliesst man eine Annullierungsoption ab?
Dies geschieht sehr unkompliziert. Im Offerten-Assistenten klicken Sie einfach auf das Feld „Annullierungsoption“ oder teilen Sie uns den Wunsch nach einer Annullierungsoption schriftlich mit.
Die Option ist für jeden einzelnen Auftrag neu zu buchen und kann nicht mit mehreren Aufträgen kumuliert werden.
Die lichtundmusik.ch GmbH behält sich das Recht vor, die Annullierungsoption nicht anzubieten.
Die Prämien für die Annullierungsoption sind mindestens 14 Tage vor Eventbeginn zu entrichten. Mit dem Eingang der Zahlung bei der lichtundmusik.ch GmbH ist die Annullierungsoption abgeschlossen. Trifft Ihre Zahlung später als 14 Tage vor Eventbeginn ein, tritt die lichtundmusik.ch GmbH von allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Annullierungsoption zurück. Der Abschluss einer Annullierungsoption ist in diesem Fall nicht mehr möglich und bereits getätigte Zahlungen für die Annullierungsoption werden zurück bezahlt. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Bedingungen.
 

Prämien-Berechnung
Die Prämie beläuft sich auf 10% des Auftragsvolumens.
 

Vergleich einer Stornierung mit und ohne Annullierungsoption

Annullierungsoption gebucht
 
– Stornierung bis 6 Stunden vor Event    Gratis
– Stornierung später als 6 h vor Event     100%
Keine Annullierungsoption gebucht (AGB)
 
Bei Annullierung des Mietvertrags oder der Auftragserteilung aus irgendwelchen Gründen trägt der Kunde die Kosten der vollen Schadloshaltung der lichtundmusik.ch GmbH.

 

Allgemeine Bedingungen

  1. Die Gesellschaft erbringt die folgenden Leistungen nur im Zusammenhang mit einem bei der lichtundmusik.ch GmbH bestehenden Auftragsvertrag.
  1. Der Kunde kann in jedem Fall ohne Angaben von Gründen die Veranstaltung absagen. Insbesondere bei Sturm- oder Gewitterwarnung müssen Events unter freiem Himmel abgesagt werden oder in ein massives Gebäude verlagert werden. Bei Sturmwarnung behält sich die lichtundmusik.ch GmbH das Recht vor, Events unter freiem Himmel einseitig zu annullieren.
  1. Wird Ihr Event aus beliebigen Gründen nicht durchgeführt, muss mindestens 6 Stunden vor Aufbau und/oder Abholung des Mietmaterials die lichtundmusik.ch GmbH informiert werden. Geschieht dies nicht oder zu spät, behält sich die lichtundmusik.ch GmbH das Recht vor, die entstehenden Unkosten in Rechnung zu stellen. Bei fristgerechter Annullierung werden Ihnen nur die bereits getätigten Aufwände in Rechnung gestellt.
  1. Die Annullierungsprämie muss bis spätestens 14 Tage vor Aufbau und/oder Abholung des Mietmaterials an die lichtundmusik.ch GmbH überwiesen werden. Mit dem Eingang der Zahlung bei der lichtundmusik.ch GmbH ist die Annullierungsoption abgeschlossen.
  1. Falls die oben genannten Punkte nicht eingehalten werden, kann die lichtundmusik.ch GmbH von allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Annullierungsoption zurücktreten und jegliche vereinbarte Aufwände ohne Nachlass in Rechnung stellen.